Zunächst ein wichtiger Hinweis: Mindestens ein Seminarschein des jeweiligen Studiengangs muss beim späteren Prüfer des jeweiligen Studienabschnitts (also für die Zwischenprüfung ein Proseminarschein, für die Hauptprüfung ein Hauptseminarschein) erworben werden!!!
Um einen Leistungsnachweis (Schein) [ Hinweise zum Ausfüllen] zu erhalten, müssen die Studierenden im allgemeinen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es ist für die meisten Pro- und Hauptseminare sinnvoll und - dort wo es ausdrücklich im Kommentar vermerkt ist - verbindlich vorgeschrieben, vor Beginn des Semesters die Sprechstunde des jeweiligen Seminarverantwortlichen aufzusuchen, um Hinweise zum Seminar und zum Scheinerwerb zu bekommen. Damit soll eine gründliche Vorbereitung auf die Seminare gewährleistet werden. Diese Regelung gilt nicht für Erstsemester oder "QuereinsteigerInnen"! Die Feriensprechstunden können durch Aushänge im Institut oder telefonisch - auch in den Sekretariaten - erfragt werden.
Das Programm eines jeden Seminars ist so strukturiert, dass eine erfolgreiche Teilnahme im Sinne der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Studierenden nur dann gewährleistet ist, wenn nicht mehr als zwei Sitzungen des Seminars (unentschuldigt) versäumt werden. Bei häufigerem Fehlen sind die für das Seminar Verantwortlichen nicht verpflichtet, den Leistungsnachweis auszustellen, auch wenn die Leistungen nach dem folgenden Punkt erbracht worden sind.
In der Regel werden zwei der vier folgenden Leistungen von den Studierenden verlangt:
Die genauen Bedingungen der Ausarbeitung (Umfang der mündlichen oder schriftlichen Leistung, Dauer des Vortrags oder der Klausur, letztes Abgabedatum für Hausarbeiten) legen die für das Seminar Verantwortlichen zu Beginn ausdrücklich selbst fest. Wir verweisen an dieser Stelle mit Nachdruck auf das von Stefan Schieren erarbeitete Propädeutikum, in dem wesentliche Erläuterungen zum politikwissenschaftlichen Arbeiten gegeben werden. Gruppenarbeit ist bei den schriftlichen Ausarbeitungen (Thesenpapier, Hausarbeit) mit Zustimmung des Dozenten/der Dozentin möglich, soweit die jeweils zu bearbeitenden Thementeile erkennbar einem Bearbeiter bzw. einer Bearbeiterin zuzuordnen sind. Im Grund- und Hauptstudium ist mindestens jeweils ein schriftlicher Leistungsnachweis als Einzelleistung zu erbringen.
Die Leistungen (z. B. Thesenpapier oder Hausarbeit) müssen, entsprechend der Vorgabe durch den Seminarleiter/die Seminarleiterin, rechtzeitig vorgelegt werden und den Bedingungen des jeweiligen Seminars entsprechen.
Am Ende des Semesters ist der Leistungsnachweis entsprechend folgendem Muster auszufüllen und dem Dozenten vorzulegen.

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